Neue Corona-Beschränkungen für den Sport
Liebe Sportler und Sportlerinnen,
nach der neuen Corona-VO ist das letzte „Sportfenster“, welches mit dem sogenannten Individualsport (z. B. im Vereinshaus) bestanden hat, ab 14.12.2020 geschlossen. Dann ist „Sport und Bewegung (nur) im Freien im Umkreis von 15 Kilometern des Wohnbereichs (erlaubt)“. Dabei ist „der Aufenthalt (…) zulässig mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes, in Begleitung der Partnerin oder des Partners, mit Personen, für die ein Sorge oder Umgangsrecht besteht, und mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes bis insgesamt fünf Personen.“
Ich wünsche euch alles Gute und behaltet euch trotz dieser Restriktionen eure Motivation.
Christoph Mehnert (Präsident)