Coronavirus und aktuelle Möglichkeiten im Freizeitsport
Liebe Sportler und Sportlerinnen,
derzeit liegt die Coronainzidenz im Landkreis Bautzen unter 10, so dass folgende Regelungen für den Freizeitsport gelten:
Besondere Hygieneregeln für die Nutzung von Sportanlagen im Innen- und Außenbereich sowie Fitness- und Sportstudios und für Sportveranstaltung (Ziffer 2.13. Buchstabe h)
- Training und Wettkämpfe sind entsprechend der Vorgaben der Bundesfachverbände durchzuführen.
- Es ist ein Lüftungskonzept zu erstellen und umzusetzen, das eine gesteigerte Frischluftzufuhr vor, während und nach dem Training beziehungsweise der Behandlung oder der Veranstaltung in geschlossenen Räumen gewährleistet.
- Für Sportveranstaltungen ist ein Hygienekonzept zu erstellen und umzusetzen. Darin sind Basishygienemaßnahmen sowie die allgemeinen Regelungen dieser Allgemeinverfügung zwingend aufzunehmen. Eine Kontakterfassung ist sicherzustellen.
Besondere Hygieneregeln für Bäder und Saunen, soweit der Betrieb nach der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zulässig ist (Ziffer 2.14. Buchstabe c)
- Es ist ein Hygienekonzept zu erstellen und umzusetzen. Darin sind Basishygienemaßnahmen sowie die allgemeinen Regelungen dieser Allgemeinverfügung zwingend aufzunehmen.
Welche Hygienekonzepte müssen dem Gesundheitsamt vorgelegt werden?
- Großveranstaltungen innen und außen (Genehmigungspflicht)
- Tanzveranstaltungen innen und außen (Genehmigungspflicht)
- Kulturveranstaltung innen und außen (Kontrollrecht des Gesundheitsamtes)
- Hygienekonzepte, die vom Gesundheitsamt genehmigt werden müssen, sind per E-Mail an Hygienekonzepte@lra-bautzen.de zu senden. Aktuell ist ein zeitlicher Vorlauf von mindestens 14 Tagen zur Veranstaltung einzuplanen.
https://www.landkreis-bautzen.de/besondere-hygieneregeln-bei-einer-inzidenz-unter-10-23918.php
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/AV-Hygiene-vom-29-06-2021-gueltig-ab-01-07-2021.pdf
Bitte wendet euch zu den konkreten Möglichkeiten an eure Übungsleiter.
Viele Grüße
Christoph Mehnert (Präsident)