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Corona-Epedimie und Vereinssport - Neuerliche Einschränkungen

Unter Beachtung der neuen Corona-Schutzverordnung ist im November leider kaum Vereinssport möglich.

Ausnahmen gelten unter Beachtung entsprechender Hygieneregeln für "Anlagen und Einrichtungen des Individualsports im Freizeit- und Amateursport, die im Rahmen des Individualsports allein, zu zweit oder im eigenen Hausstand genutzt werden, und für das für Individualsportarten organisierte Training sowie deren Sportwettkämpfe ohne Publikum". Die Hygieneregeln sind:

  • Beachtung des Mindestabstandes (auch in Umkleideräumen)
  • Anzahl zugelassener Personen ist abhängig von der jeweiligen Sportart
  • Körperlicher Kontakt beim Training ist auf ein Minimum zu beschränken
  • Reiningung der Trainingsgeräte nach der Benutzung
  • Erstellung und Umsetzung eines Lüftungskonzeptes, welches "eine gesteigerte Frischluftzufuhr vor, während und nach dem Training gewährleistet"

Demnach ist das individuelle Training im Vereinshaus - da Individualsport und ohne Körperkontakt - unter Beachtung der Abstandsregeln und unter Beachtung eines Lüftungskonzeptes (weiterhin) möglich. Vor, während und nach dem Training ist mindestens ein Fenster zu öffnen.

Die Stadt bietet ihre Sporteinrichtungen derzeit nicht zur Nutzung an.

Christoph Mehnert (Präsident)

/userfiles/2020-10-30-saechscoronaschutzvo.pdf

/userfiles/30-10-2020-anordnung-hygieneauflagen.pdf

/userfiles/corona-faq-fur-weitere-kommunikation-etc-v11-15-ohne-anderungsmodus-04112020.pdf

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