Beitragsordnung des BLV "Rot-Weiß 90" e.V.
Diese Veröffentlichung dient nur informativen Zwecken. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Das rechtsgültige Dokument kann im Vereinsstudio eingesehen werden.
Auf der Grundlage von § 18 (2) in Verbindung mit § 20 der Satzung des BLV "Rot-Weiß 90" e. V., hat der Vereinsrat am 21.08.2017 die folgende Beitragsordnung beschlossen. Sie tritt am 01.01.2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitragsordnung vom 24.03.2014, zuletzt geändert am 13.10.2014, außer Kraft.
1. Zahlungsmodus
Die Mitglieder des Vereins zahlen entsprechend § 12 der Satzung des BLV "Rot-Weiß 90" e.V. einen jährlichen Vereinsbeitrag. Die Zahlung des Beitrages ist eine Bringepflicht und wird je zur Hälfte am 1. Februar und am 1. August fällig. Die Zahlung des Beitrages erfolgt bargeldlos im Einzugsverfahren.
2. Beitragssätze
Es gelten die auf der Mitgliederversammlung vom 12.04.2017 beschlossenen monatlichen und vom Wohnort unabhängigen Beitragssätze:
monatlich | |
---|---|
Erwachsene | 11,00 € |
Auszubildende, Schüler und Studenten (bis zum vollendeten 25. Lebensjahr) | 8,00 € |
Rentner und Arbeitslose | 8,00 € |
Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 5,00 € |
Ehrenmitglieder | beitragsfrei |
3. Verwendung
Der Beitrag wird ausschließlich für die satzungsgemäße Arbeit des Vereins verwendet. Über die Verwendung der Beiträge legt das Präsidium auf jeder Mitgliederversammlung Rechenschaft ab.
4. Beitragsrückstände
Kommt ein Mitglied seiner Beitragspflicht nicht nach, so kommt es mit Anbruch des ersten Monats, für das es noch keinen Beitrag bezahlt hat, in Verzug. Es erfolgt eine schriftliche Mahnung durch die Geschäftsstelle.
Sollte trotz Mahnung keine Reaktion erfolgen, können die Beitragsrückstände durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens eingeklagt werden.
Bei Nichtzahlung des Beitrages oder Rückbuchungen mangels Deckung des Kontos des Mitgliedes behält sich das Präsidium das Recht vor, entstandene Auslagen und Kosten, jedoch mindestens 10,- € dem Mitglied in Rechnung zu stellen.
5. Nichtmitglieder
Sportinteressierte, die eine Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich aber erst vom Sportangebot überzeugen wollen, können einen Monat an den jeweiligen Übungsstunden beitragsfrei teilnehmen.
6. Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt pauschal 10,- € und ist mit Abgabe des Aufnahmeantrages beim Verein zu entrichten. Andernfalls wird der Aufnahmeantrag nicht bearbeitet. Für den Fall der Ablehnung des Aufnahmeantrages durch das Präsidium nach § 8 (4) der Vereinssatzung, wird die Aufnahmegebühr erstattet.