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Beitragsordnung des BLV "Rot-Weiß 90" e.V.

Beitragsordnung (gültig seit 01.01.2024)

 

Auf der Grundlage von § 18 (2) in Verbindung mit § 20 der Satzung des BLV "Rot-Weiß 90" e. V., hat der Vereinsrat am 06.112023 die Beitragsordnung in geänderter Fassung beschlossen. Diese Änderung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

1. Zahlungsmodus

Die Mitglieder des Vereins zahlen entsprechend § 12 der Satzung des BLV "Rot-Weiß 90" e.V. einen jährlichen Vereinsbeitrag. Die Zahlung des Beitrages ist eine Bringepflicht und wird je zur Hälfte am 1. Februar und am 1. August fällig. Die Zahlung des Beitrages erfolgt bargeldlos im Einzugsverfahren.

2. Beitragssätze

Es gelten die auf der Mitgliederversammlung vom 13.09.2023 beschlossenen monatlichen Beitragssätze:

  monatlich
Erwachsene 12,50 EUR
Auszubildende, Schüler und Studenten (bis zum vollendeten 25. Lebensjahr) 9,00 EUR
Rentner und Arbeitslose 9,00 EUR
Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) 5,50 EUR
Ehrenmitglieder beitragsfrei

3. Verwendung

Der Beitrag wird ausschließlich für die satzungsgemäße Arbeit des Vereins verwendet. Über die Verwendung der Beiträge legt das Präsidium auf jeder Mitgliederversammlung Rechenschaft ab.

4. Beitragsrückstände

Kommt ein Mitglied seiner Beitragspflicht nicht nach, so kommt es mit Anbruch des ersten Monats, für den es noch keinen Beitrag bezahlt hat, in Verzug. Es erfolgt eine schriftliche Mahnung durch die Geschäftsstelle.

Sollte trotz Mahnung keine Reaktion erfolgen, können die Beitragsrückstände durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens eingeklagt werden.

Bei Nichtzahlung des Beitrages oder Rückbuchungen mangels Deckung des Kontos des Mitgliedes behält sich das Präsidium das Recht vor, entstandene Auslagen und Kosten, jedoch mindestens 10,00 EUR dem Mitglied in Rechnung zu stellen.

5. Nichtmitglieder

Sportinteressierte, die eine Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich aber erst vom Sportangebot überzeugen wollen, können einen Monat an den jeweiligen Übungsstunden beitragsfrei teilnehmen.

6. Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt pauschal 10,00 EUR und ist mit Abgabe des Aufnahmeantrages beim Verein zu entrichten. Andernfalls wird der Aufnahmeantrag nicht bearbeitet. Für den Fall der Ablehnung des Aufnahmeantrages durch das Präsidium nach § 8 (4) der Vereinssatzung, wird die Aufnahmegebühr erstattet.

Für sogenannte Geschwisterkinder entfällt ab dem zweiten Kind im Verein die zu entrichtende Aufnahmegebühr.

Download der Beitragsordnung als PDF