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Nutzungsordnung für das Vereinshaus des BLV "Rot-Weiß 90" e.V.

Diese Veröffentlichung dient nur informativen Zwecken. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Das rechtsgültige Dokument kann im Vereinsstudio eingesehen werden.

Auf der Grundlage von § 18 (2) in Verbindung mit § 20 der Satzung des BLV "Rot-Weiß 90" e. V., hat der Vereinsrat am 01.10.2018 die folgende Nutzungsordnung für das Vereinshaus beschlossen:

1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Das Vereinshaus wurde mit Zuschüssen der öffentlichen Hand und vereinseigenen Mitteln errichtet. Für jeden Nutzer erwächst daraus die Verpflichtung, dieses – einschließlich aller Einrichtungsgegenstände – pfleglich und schonend zu behandeln.
  2. Der Fitnessraum kann nur durch Vereinsmitglieder zu den Gebühren des Entgeltverzeichnisses genutzt werden. Die Nutzungstage werden vom Verein auf der Internetseite und am Vereinshaus publiziert. Unabhängig davon muss mit Schließtagen, z. B. wegen Urlaub, Krankheit oder Renovierungsarbeiten, gerechnet werden.
  3. Vereinsmitglieder, die an der Nutzung des Fitnessraumes interessiert sind, können ein kostenfreies sogenanntes Schnuppertraining über 4 Wochen absolvieren. Dieses ist mit der Geschäftsstelle abzustimmen. Nichtvereinsmitglieder können ebenfalls ein entsprechendes Schnuppertraining absolvieren. Hierbei muss allerdings die Anwesenheit eines verantwortlichen Vereinsmitgliedes gesichert sein.
  4. Die Sauna kann nur durch Vereinsmitglieder zu den Gebühren des Entgeltverzeichnisses genutzt werden. Die Nutzungstage werden vom Verein auf der Internetseite und am Vereinshaus publiziert. Unabhängig davon muss mit Schließtagen, z. B. wegen zu geringer Anzahl der Nutzer, Urlaub, Krankheit oder Renovierungsarbeiten, gerechnet werden.
  5. Die entgeltfreie Nutzung des Fitnessraumes durch Sportgruppen des Vereins ist im Rahmen der jeweiligen Übungstätigkeit nach Abstimmung zwischen dem verantwortlichen Übungsleiter und dem Präsidium möglich.
  6. Das Vereinszimmer kann von Sportgruppen des Vereins zu Feierlichkeiten oder sonstigen Zusammenkünften genutzt werden. Diese Nutzung erfolgt in Abstimmung zwischen dem verantwortlichen Übungsleiter und der Geschäftsstelle.

2. Aufsicht

  1. Die individuelle Nutzung des Fitnessraumes – einschließlich der Geräte – sowie der Sauna erfolgt ohne Aufsicht und in Eigenverantwortung des Vereinsmitglieds.
  2. Dem verantwortlichen Übungsleiter obliegt die Aufsicht bei der Nutzung durch die jeweilige Sportgruppe des Vereins.
  3. Die Nutzung des Fitnessraumes durch minderjährige Vereinsmitglieder ist möglich, wenn die Aufsicht durch ein volljähriges Vereinsmitglied gesichert ist.

3. Benutzung des Fitnessraumes incl. der Geräte und der Sauna

  1. Der Fitnessraum darf nur in sauberen Turnschuhen oder in Strümpfen betreten werden. Turnschuhe, die vorher in Freisportanlagen benutzt wurden, müssen gründlich gereinigt sein.
  2. Die Sauna darf nur in Badeschuhen betreten werden. Die Einhaltung der für Saunen üblichen Hygienestandards wird vorausgesetzt.
  3. Die Einnahme von Getränken ist im Vereinszimmer und in den Umkleideräumen erlaubt. Im Fitnessraum und in der Sauna ist ausdrücklich nur das Trinken von Wasser aus Kunststoffflaschen erlaubt.
  4. Bewegliche Geräte werden im Fitnessraum an einem dafür bestimmten Ort aufbewahrt. Verstellbare Geräte befinden sich in der Ausgangsstellung (niedrigste Stellung). Geräte und Matten sind beim Transport zu tragen. Nach der Benutzung sind die Geräte und Matten wieder an den dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort zu schaffen bzw. die Geräte in Ausgangsstellung zu bringen.
  5. Für die Müllentsorgung in die vorhandenen Abfallbehälter ist der Nutzer verantwortlich. Die Beseitigung grober Verunreinigungen wird auf Kosten des verursachenden Nutzers kostendeckend durch den Verein durchgeführt.

4. Haftung

Das nutzende Vereinsmitglied haftet für alle von ihm verursachten Schäden, die dem Verein an den überlassenen Einrichtungen, Geräten und Zugangswegen im Rahmen der Nutzung entstehen. Schäden, die auf normalem Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese Regelung.

5. Versicherung

Das nutzende Vereinsmitglied erhält durch die ARAG-Sportversicherung eine Grundabsicherung, welche jedoch nicht die private Vorsorge ersetzt.

6. Hausrecht

  1. Das Hausrecht für den Verein nehmen die Mitglieder des Präsidiums, der Mitarbeiter der Geschäfts-stelle oder der verantwortliche Übungsleiter wahr.
  2. Den Anordnungen der unter (1) Genannten ist Folge zu leisten. Die unter (1) Genannten sind berechtigt, bei groben Verstößen gegen diese Nutzungsordnung oder bei ungehörigem Verhalten von Nutzern, den oder diese Nutzer aus dem Vereinshaus zu verweisen oder das Vereinshaus zu sperren.
  3. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Nutzungsordnung kann/können der/die betroffene(n) Nutzer für einen bestimmten Zeitraum oder für immer von der Nutzung des Vereinshauses ausgeschlossen werden. Hierrüber entscheidet das Präsidium.

7. Benutzungsentgelt

  1. Für die Benutzung des Fitnessraumes und der Sauna erhebt der Verein ein Benutzungsentgelt für die individuelle Nutzung. Das gilt nicht für die vereinbarte Nutzung durch Sportgruppen im Rahmen der jeweiligen Übungstätigkeit.
  2. Das Benutzungsentgelt richtet sich nach dem dieser Nutzungsordnung als Anlage beigefügtem Entgeltverzeichnis.

8. Schlussbestimmungen

  1. Der Mitarbeiter der Geschäftsstelle bzw. die Übungsleiter der nutzenden Sportgruppen haben die Nutzer auf diese Nutzungsordnung sowie die Einhaltung dieser hinzuweisen.
  2. Diese Ordnung tritt am 02.10.2018 in Kraft.

Anlage zu Punkt 7 (2): Entgeltverzeichnis

  Mitglieder Nichtmitglieder
Normalpreis ermäßigt Normalpreis ermäßigt
Fitness Tageskarte 4,00 € - 5,000 € -
10er Karte 36,00 € - 45,00 € -
Halbjahreskarte 140,00 € 105,00 € 235,00 € 175,00 €
Fitness und Sauna Tageskarte 6,00 € - 7,00 € -
10er Karte 54,00 € - 63,00 € -
Halbjahreskarte 210,00 € 175,00 € 305,00 € 245,00 €
Ermäßigt: Auszubildende, Schüler und Studenten (jeweils bis 25 Jahre), Rentner, Arbeitslose

 

Download der Nutzungsordnung als PDF

Download des Entgeltverzeichnis als PDF