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Update 19.07.2020: Aktueller Stand zum Training unter Beachtung der Corona-Auflagen

Liebe Sportler,

seit dem 14.07.2020 gelten für den Trainingsbetrieb (Innen- und Außensport) die aktualisierten Regelungen des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Nachfolgend ein Auszug aus der Allgemeinverfügung - Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie - Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus:

Hygieneregeln für Sportstätten, Fitness- und Sportstudios (...)

  • Die Anzahl der jeweils zugelassenen Sportler (...) hängt von der jeweiligen Sportart ab, sollte die Einhaltung des Mindestabstandes von mindestens 1,5 Metern während des Trainings ermöglichen und ist im Konzept der Sportstätte bzw. Einrichtung abzubilden.
  • Auf den Mindestabstand ist, wo immer möglich, zu achten.
  • Der Mindestabstand ist auch in den Umkleidebereichen sowie Sanitärbereichen unbedingt einzuhalten. Unter diesen Bedingungen ist auch die Öffnung von Umkleiden und Duschen möglich. Möglichkeiten zum Händewaschen (mit entsprechendem Abstand zueinander) müssen ausgerüstet sein mit Flüssigseife und zum Abtrocknen mit Einmalhandtüchern. Elektrische Handtrockner sind weniger geeignet, können aber belassen werden, wenn sie bereits eingebaut sind.
  • Trainingseinheiten bei Mannschaftssportarten sind so zu konzipieren, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird. Bei Übungsspielen und Wettkämpfen ist auf zusätzliche körperliche Kontakte (gemeinsamer Torjubel u. ä.) zu verzichten.
  • Bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren.
  • Es besteht in den Sportstätten bzw. Einrichtungen keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Während der Trainingszeit ist das wiederholte Auf- und Absetzen der Mund-Nasen-Bedeckungen zu unterlassen, da dadurch eine höhere Infektionsgefahr entsteht.
  • (...)
  • Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen.
  • (...)

Für Sportwettkämpfe mit Publikum gelten spezielle Hygieneregeln:

  • (Es) ist die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern in allen Bereichen der Sport- oder Veranstaltungsstätte, außer zwischen Personen gemäß § 2 Abs. 2 SächsCoronaSchVO, zu ermöglichen. Die Einhaltung von größeren Abständen als dem Mindestabstand von 1,5 Metern wird dringend empfohlen, wenn die Veranstaltung mit lautem Jubel, Gesängen usw. verbunden ist.
  • In Bereichen, in denen eine Unterschreitung des Mindestabstandes regelmäßig zu befürchten ist (Einlass, Erwerb von Speisen und Getränken o.ä.), ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen und umzusetzen, das eine gesteigerte Frischluftzufuhr vor, während und nach der Veranstaltung gewährleistet.
  • Es sind organisatorische Vorkehrungen zu treffen, dass im Falle eines späteren positiven SARS-CoV-2-Testes eines Teilnehmenden oder Besuchers die Gesundheitsämter bei der datenschutzkonformen und datensparsamen Kontaktnachverfolgung unterstützt werden können.

Die Stadt Bautzen hat zur Nutzung ihrer Sportstätten folgende Hygieneregeln veröffentlicht:

  • Es besteht ein Betretungsverbot der Sportstätte für Personen mit Erkältungssymptomen und/oder erhöhter Körpertemperatur.
  • Der Zugang zur Sportstätte erfolgt erst, wenn der vorherige Nutzer die Sportstätte verlassen hat. Ein Betreten der Sportstätte ist frühestens mit Beginn der zugewiesenen Nutzungszeit und das Verlassen ist spätestens zum Ende der zugewiesenen Nutzungszeit zulässig. Der vom Nutzer bestimmte Verantwortliche gewährleistet, dass die Nutzungszeiten eingehalten werden.
  • Der Verantwortliche gewährleistet, dass das Betreten der Sportstätte geordnet unter Einhaltung der Abstandsregeln erfolgt.
  • Es ist eine Öffnung der Sportstätte für Publikumsverkehr erlaubt, wenn die Vorgaben der Allgemeinverfügung des Freistaates Sachsen beachtet werden (vgl. oben "Sportwettkämpfe mit Publikum").
  • Auf den Mindestabstand von 1,5 m ist, wo immer möglich, zu achten.
  • Zu Beginn der Nutzungszeit müssen die einzelnen Sportler über die Hygieneregeln durch den Verantwortlichen belehrt werden. Eine Dokumentation der Belehrung ist anzufertigen.
  • Der Sanitär- und Umkleidebereich ist so zu nutzen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden.
  • Mannschaftssportarten sind erlaubt. Trainingseinheiten sind so durchzuführen, dass der körperliche Kontakt auf ein Minimum beschränkt wird.
  • Trainingsgeräte, welche sich im Eigentum der Stadt Bautzen befinden, sind durch den Nutzer nach Benutzung - vor Ablage in den entsprechenden Lagerräumen -eigenständig zu reinigen.
  • Es besteht die Pflicht für den Verantwortlichen, sich in das ausgelegte Hallenbuch einzutragen.
  • Zu Beginn der Nutzungszeit und vor Ablauf der Nutzungszeit gewährleistet der Verantwortliche ein ausreichendes Lüften der Sportstätte.

Unverändert muss ein Hygienekonzept für jede Übungsgruppe erstellt werden und von dem Träger der Sportstätte (Stadt/Landkreis) bestätigt werden.

Bei Fragen zum konkreten Trainingsbetrieb der verschiedenen Sportgruppen bitten wir, euch direkt mit den jeweiligen Übungsleitern in Verbindung zu setzen.

Das Fitnessstudio und die Sauna im Vereinshaus sind unter Beachtung entsprechender Hygieneregeln wieder nutzbar.

Viele Grüße

Christoph Mehnert (Präsident)

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