Diese Veröffentlichung dient nur informativen Zwecken. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben wird nicht übernommen. Das rechtsgültige Dokument kann im Vereinsstudio eingesehen werden.
Auf der Grundlage von § 18 (2) in Verbindung mit § 20 der Satzung des BLV "Rot-Weiß 90" e. V., hat der Vereinsrat am 16.04.2008 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:
Die Mitglieder des Vereins zahlen entsprechend § 12 der Satzung des BLV einen jährlichen Vereinsbeitrag. Die Zahlung des Beitrages ist eine Bringepflicht und wird je zur Hälfte am 1. Februar und am 1. August fällig. Die Zahlung des Beitrages erfolgt bargeldlos durch eine Banküberweisung auf folgendes Konto oder im Einzugsverfahren.
| Empfänger: | BLV Rot-Weiss 90 |
|---|---|
| Kontonummer: | 1000002760 |
| Bankleitzahl: | 85550000 |
| Bank: | Kreissparkasse Bautzen |
| Verwendungszweck: | Beitrag + Name des Mitglieds |
Mit Wirkung vom 01. Juli 2008 an gelten folgende, auf der Mitgliederversammlung vom 12.03.2008 beschlossenen monatlichen und vom Wohnort unabhängigen Beitragssätze:
| monatlich | halbjährlich | |
|---|---|---|
| Erwachsene | 9,00 € | 54,00 € |
| Auszubildende, Schüler und Studenten (bis zum vollendeten 27. Lebensjahr) | 6,00 € | 36,00 € |
| Rentner und Arbeitslose | 6,00 € | 36,00 € |
| Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) | 4,00 € | 24,00 € |
| Ehrenmitglieder | beitragsfrei | |
Der Beitrag wird ausschließlich für die satzungsgemäße Arbeit des Vereins verwendet. Über die Verwendung der Beiträge legt das Präsidium auf jeder Mitgliederversammlung Rechenschaft ab.
Kommt ein Mitglied seiner Beitragspflicht nicht nach, so kommt es mit Anbruch des ersten Monats, für das es noch keinen Beitrag bezahlt hat, in Verzug. Der Übungsleiter bzw. Trainer weist das Mitglied nach Information durch die Geschäftsstelle darauf hin.
Beitragsrückstände von 2 Monaten sind mündlich durch den Übungsleiter bzw. Trainer anzumahnen. Bei Rückständen von über 3 Monaten erfolgt eine schriftliche Mahnung mit Zahlungsaufforderung durch die Geschäftsstelle. Sollte trotz dieser Mahnungen keine Reaktion erfolgen, können die Beitragsrückstände durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens eingeklagt werden. Bei Nichtzahlung des Beitrages oder Rückbuchungen mangels Deckung des Kontos des Mitgliedes behält sich das Präsidium das Recht vor, entstandene Auslagen und Kosten, jedoch mindestens 10,- € dem Mitglied in Rechnung zu stellen.
Sportinteressierte, die eine Mitgliedschaft im Verein in Erwägung ziehen, sich aber erst vom Sportangebot überzeugen wollen, können einen Monat an den jeweiligen Übungsstunden beitragsfrei teilnehmen. Hierzu ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich (u.a.: Sektion, Zeiten, kein Versicherungsschutz in dieser Zeit über den Verein).
Die Aufnahmegebühr beträgt pauschal 10,- € und ist mit Abgabe des Aufnahmeantrages beim Verein zu entrichten. Andernfalls wird der Aufnahmeantrag nicht bearbeitet. Für den Fall der Ablehnung des Aufnahmeantrages durch das Präsidium nach § 8 (4) der Vereinssatzung, wird die Aufnahmegebühr erstattet.